Verhinderungspflege
Sie werden ausschließlich durch Ihre Angehörigen gepflegt?
Nun, sicherlich haben Ihre Angehörigen auch mal einen Urlaub verdient!
Oder Ihr zu pflegender Angehöriger wird krank und muss möglicherweise kurzfristig ins Krankenhaus?
Solche Situationen können geplant oder unverhofft eintreten.
Dann benötigen Sie kurzfristig helfende Hände, damit Ihre Angehörigen in Ruhe ihre eigenen Dinge regeln können. Das ist für Sie kein Grund, in ein Pflegeheim zur Kurzzeitpflege gebracht zu werden. Sie können diese Zeit genauso in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben und weiterhin mit den Dingen des täglichen Lebens versorgt werden. Wir sind flexibel und können auch kurzfristig zu Ihnen kommen, wenn der Bedarf gegeben ist. Sie bekommen für die Abwesenheit Ihrer Angehörigen von uns professionelle und persönliche Pflege und Hilfe bei der Hausarbeit!
Ihre Pflegekasse bietet für solche Fälle die sogenannte Verhinderungspflege an. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist allerdings, dass Ihnen die Pflegekasse bereits einen Pflegegrad (mind. Pflegegrad 2) zugewiesen hat. Übrigens sind das 42 Tage im Jahr an denen Sie derartige Hilfe in Anspruch nehmen können. Und dies muss auch nicht im Stück genommen werden, sondern Sie können diese 42 Tage nach Ihrem Bedarf aufteilen. Die Nutzung der Verhinderungspflege ist unabhängig vom Pflegegeld, das Sie beziehen.
Verhinderungspflege zu erhalten, ist nicht schwer. Hierzu ist vor Anspruchnahme der Leistung ein formloser Antrag an die Pflegekasse zu stellen, bei plötzlicher Verhinderung durch Krankheit kann der Antrag auch rückwirkend gestellt werden.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise oder für einzelne Tage nach Bedarf von uns übernommen werden. Sie ziehen dazu unsere Pflegedienstleitung zu Rate, wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, reden bei Bedarf mit der Pflegekasse und können die Aufgaben für die Zeit der Pflege durch uns direkt nach Ihren Wünschen besprechen und festlegen. Selbstverständlich übernehmen wir die Verhinderungspflege auch dann, wenn Sie keine Pflegestufe erhalten haben. Allerdings sind dann die Kosten von Ihnen privat zu übernehmen.
Eine weitere Variante der häuslichen Pflege ist die Krankenhausvermeidungspflege.
Sie sind im Krankenhaus und sollen entlassen werden? Aber Sie fühlen sich noch nicht so recht, alle täglichen Verrichtungen bereits alleine bewältigen zu können? Heutzutage ist es in Krankenhäusern nicht mehr üblich, Patienten bis zur völligen Genesung zu behandeln. Auch nach Operationen werden Patienten ins häusliche Umfeld entlassen, wenn zu erwarten ist, dass keine Komplikationen entstehen.
Hier ist die weitere Versorgung in Ihrer Wohnung oder im Haus durch uns sichergestellt. Wir übernehmen die Versorgung mit Medikamenten, Verbänden und die Körperpflege. Wir kümmern uns auch um Ihr sonstiges Wohlergehen.
Für Sie hat diese Lösung nur Vorteile. Sie werden mindestens genauso versorgt, wie bisher im Krankenhaus, können aber gleichzeitig bereits wieder in Ihrer vertrauten Umgebung sein und möglicherweise Dinge tun, für die es im Krankenhaus keine Möglichkeit gibt.
Für die Vermeidungspflege gibt Ihnen bei der Entlassung die Station des Krankenhauses eine Erstverordnung zur häuslichen Pflege mit. Folgeverordnungen stellt Ihnen danach Ihr Haus- oder Facharzt aus.
Hierzu sollten Sie sich vorher mit dem Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse beraten, denn leider übernehmen nicht alle Kassen diese Kombinationsleistungen der kombinierten Behandlungs- und Grundpflege.
Zu Fragen der Verhinderungspflege und Vermeidungspflege beraten wir Sie auf Wunsch gerne weiter.